Gemeinsam fördern
Der Vorstand von Südkultur behandelt jährlich rund 100 Gesuche um Kulturbeiträge. Nebst monetärer Unterstützung sollen auch Synergien genutzt und Know-how vermittelt werden.
Die Geschäftsstelle des Vereins Südkultur befindet sich bei der Region Sarganserland-Werdenberg. Der Vorstand tagt rund sechs Mal im Jahr und bearbeitet die Anträge laufend.
Gesuch stellen
Projektbeiträge unterstützen kulturelle Vorhaben in den Bereichen Kulturschaffen, Kulturpflege und kulturelle Teilhabe mit einem einmaligen finanziellen Beitrag.
Die wichtigsten Bedingungen für eine Förderung sind erfüllt wenn:
- - Sie ein Projekt planen, das Kultur schaffen, pflegen oder verbreiten soll.
- - Ihr Vorhaben öffentlich und nicht hauptsächlich kommerziell ist.
- - Ihr Finanzierungskonzept weitere Geldgeber berücksichtigt.
- - ein angemessener Bezug zu den Mitgliedsgemeinden von Südkultur besteht.
- - Ihr Projekt unsere Qualitätskriterien erfüllt.
Zur Bearbeitung Ihres Gesuchs benötigen wir von Ihnen:
- - vollständig ausgefülltes Gesuchsformular
- - Projektbeschrieb
- - Details zu Budget und Finanzierung
- - Einzahlungsschein
- - ggf. Ansichts- oder Hörmaterial
Weiterführende Angaben zu den Möglichkeiten und Förderkriterien finden Sie im Förderleitfaden Kultur des Kantons St.Gallen.
Eingabetermin
Der Vorstand tagt rund sechs Mal im Jahr und bearbeitet die Anträge laufend. Das Gesuch ist mindestens acht Wochen vor Realisierung des Projekts einzugeben.
Sitzungstermine 2024: 10. Januar, 8. März, 14. Mai, 25. Juni, 8. August, 25. September, 20. November 2024
Bitte reichen Sie das Gesuch mindestens 5 Tage vor der Sitzung ein, damit wir Zeit haben, die Unterlagen zu prüfen.
Online-Gesuchseingabe
Sie können Ihre Gesuche um Förderbeiträge über ein gemeinsames Onlineformular bei mehreren Förderorganisationen einreichen an das kantonale Amt für Kultur, die regionalen Förderorganisationen Südkultur, Rheintaler Kulturstiftung, Kultur Toggenburg, Thurkultur, KulturZürichseeLinth und Kultur St.Gallen Plus sowie die Fachstellen für Kultur der Städte St.Gallen, Rapperswil-Jona und Wil.
Nun kann Ihr Gesuche, und nach Abschluss der Projekte auch die Abrechnung, gleichzeitig allen beteiligten Förderorganisationen zugestellt werden.
Das Gesuchsformular kann online ausgefüllt und mit den nötigen Dokumenten eingereicht werden. Hier geht es zur Online-Gesuchseingabe
Gesuche bei Südkultur und beim Lotteriefonds eingeben
Bitte beachten Sie, dass nur Kulturprojekte von Kanton und Südkultur gefördert werden können, bei denen ein Kantonsbeitrag von mindestens 10‘000 Franken aus dem Lotteriefonds gerechtfertigt ist. Angaben zu Voraussetzungen und Beurteilungskriterien für Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds finden sie im Förderleitfaden. Gesuche an den Lotteriefonds können zweimal jährlich bis spätestens 20. Februar bzw. 20. August eingereicht werden. Die Kulturförderung im Amt für Kultur ist Koordinationsstelle für die Gesuche, der definitive Entscheid fällt der Kantonsrat im Juni bzw. November.